Weiterbildung für Zahnärzte und Helferinnen :
„Instrumenten-Aufbereitung – Rechtssicherheit oder Risiko“
Die neue RKI Richtlinie 2012 „Anforderungen an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten“, stellt die Weichen für die Zukunft Ihrer Praxis. Kernpunkt der Richtlinie: keine Aufbereitung ohne Validierung. Parallel dazu wurde das Patientenrechtegesetz verabschiedet. Erstmals werden die Rechte des Patienten maßgeblich weiterentwickelt. Im Streitfall kann der Patient dann auf Augenhöhe mit dem Arzt oder Zahnarzt agieren.
Welche Konsequenzen ergeben sich daraus für Ihre Praxis?
Viele Praxen stellt die Aufbereitung von Medizinprodukten mit „einem geeigneten validierten Verfahren“ vor Probleme. Der Gesetzgeber hat in diesem Punkt die Beweislastumkehr zu Gunsten des Patienten festgeschrieben. Erfahren Sie während unserer Workshop, wie Sie mit einfachen Mitteln die gesetzlichen Vorgaben erfüllen und Ruhe und Rechtssicherheit für Ihre Praxis erreichen können. Der Referent erläutert die Problematik der zahnärztlichen Haftung anhand ausgewählter Beispiele und zeigt konkrete Maßnahmen zur Schadensvermeidung in Ihrer Praxis.
Themen:
- RKI Richtlinie 2012 Chancen und Risiken.
- Das Patientenrechtegesetz und die Konsequenzen für die Praxis.
- Die aktuelle Rechtsprechung.
- Das Beweislastumkehrverfahren.
- Dokumentationsfehler.
- Validierte Instrumentenaufbereitung auch ohne RDG.
- Regress- und Schadensersatzforderungen.
- Vorbeugende Maßnahmen.
- Lösungen.
Referent:
Dr. Wolfgang Buß, Zahnarzt
Leiter zahnärztliche Praxisführung bei IMC
Termin:
18.02. 2015 von 16.00 -18.00 Uhr
Veranstaltungsort:
„Berghotel“ Eisenach, An der Göpelkuppe 1
Teilnahmegebühr:
Übernehmen wir für Sie.
Anmeldung:
Setzen Sie sich bitte mit uns in Kontakt.